Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
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1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ondoo GmbH, Birklück 12, 24999 Wees (im
Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden
kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet),
insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online
Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14
BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE
gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem
gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in
Anspruch zu nehmen.
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1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren
Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
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1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.1.5. Sofern in den
nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies
einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung
verbunden ist.
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2. Leistungen
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2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“)
mittels digitaler Brand-Performance- Konzepte sowie digitaler Produkte.
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2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache
zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von
Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem
ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
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2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung
anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die
Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform.
Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
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2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der
vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen
konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber
nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen)
schuldet.
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2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im
Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat,
ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts,
Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent
sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des
ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
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2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller
vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu
bedienen.
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2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen
Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB
zu.
- 3. Vertragsschluss
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3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder
in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss
eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot
abzugeben.
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3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich
(insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per
E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
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3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und
dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die
Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
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3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine
Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im
Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird
verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
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4. Vergütung
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4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart
wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung
vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die
weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im
Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
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4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht
abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen
Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
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4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller
Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen
vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen
notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS
beruhen.
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4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet.
Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar
innerhalb von 7 Tagen.
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4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert
hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der
Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
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4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw.
geltend machen.
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5. Verzug
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5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem
Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen
wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend
erbracht wurden.
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5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das
Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht
auszuführen.
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5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten
Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug
ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen.
In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an
Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
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5.4. Sollte das vom ANBIETER bereitgestellte Onboarding Formular nicht innerhalb
der Frist von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt werden, entfällt der
Leistungsanspruch seitens des KUNDEN.
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6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
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6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich
erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten
Beginn der Vertragslaufzeit.
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6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle
erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen
Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die
vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe
aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
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6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten,
dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen
geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur
Prüfung der Inhalte verpflichtet.
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6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der
Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die
Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital
(z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
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6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen
Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei
Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE
zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
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7. Vertragslaufzeit
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7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung
vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche
Kündigung ist ausgeschlossen.
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7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit
Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten
Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
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7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
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7.4 Employer Branding Kampagnen verlängern sich automatisch um die gleiche
Laufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende.
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8. Zahlungsbedingungen
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8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und Rechnung
möglich.
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8.2 Die monatlichen Zahlungen der Employer Branding Kampagnen
(Dienstleistungsrechnung und Werbebudget) erfolgt über das SEPA Lastschrift Mandat
und werden automatisch zum festgelegten Zeitpunkt aus dem Angebot vom ANBIETER
eingezogen. Startpunkt der monatlichen Zahlungen ist das Datum der
Auftragsbestätigung.
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9. Haftung auf Schadensersatz
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9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
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9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben
haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie
oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
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9.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen
vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf.
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10. Datenschutz, Geheimhaltung
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10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene
Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle
personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
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10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen
Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu
behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.
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11. Abnahme
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11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht
unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
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11.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich
die Abnahme verlangen.
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11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten
auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin
zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen
schriftlich erklärt.
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12. Urheberrecht
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12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte
sind urheberrechtlich geschützt.
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12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken,
Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu
erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
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12.3. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen
Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder
Inhalten die unzulässig und/ oder mit Rechten Dritter belastet sind,
vollumfänglich frei.
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12.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen,
Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Die für die Kampagne erstellen
Bilder dürfen ausschließlich für die gemeinsame Kampagne, Social Media Beiträge
(nicht bezahlt) und eigene Website, jedoch nicht für Werbezwecke genutzt werden.
Die Verwendung der Bilder auf Social Media erfordert zwingend die Nennung des
Fotografen. Bei Nutzung der Bilder auf der eigenen Website, ist zwingend der Name
und die Website des Fotografen im Impressum zu erwähnen. Sollte eine weitere
Nutzung außerhalb dieses Rahmens gewünscht sein, wird dies direkt mit dem
Fotografen geklärt.Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte
(Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt, insbesondere für
Mitarbeiter- und Auftragsgewinnungskampagnen durch andere Agenturen als den
ANBIETER (Mitbewerber). Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen
Schadensersatzansprüchen.
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12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben,
auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die
Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der
Kampagnenstrategie.
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12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der
Presse / Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen
und/oder Firmenlogo des KUNDEN die für diesen erbrachte Leistung darzustellen
und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
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13. Widerrufsrecht
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Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
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14. Allgemeine Bestimmungen
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14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Flensburg.
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14.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund,
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller
Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen,
Anwendung.
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14.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder
alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung
als Teil der Vereinbarung betrachtet.
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14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich
zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende
Vertragsauslegung.
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14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den
KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig
benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die
geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
- Stand: 19. März 2024